Influenza (Virusgrippe)

Die Influenza ist ein fieberhafter Atemwegsinfekt, der sich normalerweise durch plötzlichen Reizhusten, hohes Fieber und Begleitsymptome wie Kopf- und Gliederschmerzen äußert. Es gibt aber auch leichtere oder atypische Verläufe mit geringeren Beschwerden. Vor allem bei Säuglingen, Schwangeren, Personen mit chronischen Krankheiten und Abwehrschwäche können Komplikationen auftreten. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass die saisonale, meist in den Wintermonaten auftretende Influenza in Deutschland für etwa 2 - 5 Millionen Arztkonsultationen, 10.000 – 20.000 Krankenhauseinweisungen und ca. 10.000 zusätzliche Todesfälle pro Jahr verantwortlich ist.

Auslöser der Influenza sind Viren, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, das heißt Erkrankte geben diese beim Sprechen, Husten, Niesen usw. in die nähere Umgebung ab oder Viren gelangen auf Gegenstände oder Hände und werden per Schmierinfektion übertragen.

Diagnostik

Diagnostik der Wahl ist der molekularbiologische Nachweis mittels PCR. Alle derzeit auftretenden Influenza-Stämme werden von unserer molekularen Diagnostik detektiert.

Von den teilweise noch kursierenden Streifentesten ist dringend abzuraten, da Sensitivität und Spezifität dieser Teste völlig unzureichend sind.

Indikation

Information zur Indikation der Virusgrippe entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.

Material

  • tiefer nasaler oder Naso/Pharynx-Abstrich, nativ möglichst Dacron, ggf. auch Wattetupfer mit wenig steriler NaCl-Lösung
  • Sputum, Trachealsekret oder BAL ab Tag 4-5 der Erkrankung
  • bitte kein EDTA-Blut einsenden, da die Virämiephase in der Regel sehr kurz ist

Abrechnung

Die molekulare Influenza Untersuchung ist Kassenleistung nach EBM Ziffer 32851.

Inkubationszeit

Hier gilt folgende Grundregel: Die Inkubationszeit beträgt bis zu 5 Tage nach Kontakt, Virusausscheidung und damit Isolation können sich auf bis zu 7 Tage nach Krankheitsbeginn hinziehen, bei Immunsuppression auch deutlich länger. Abstriche von Kontaktpatienten am Beginn der Inkubationszeit sind bei fehlender Klinik nicht indiziert, am ehesten findet sich eine Indikationsstellung am Ende der Inkubationszeit aus hygienischen Gründen (ITS-Betten Freigabe) und natürlich bei entsprechender Klinik.

Meldepflicht

Die Influenza-Infektion unterliegt stets einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 7 IfSG mit einem speziellen Meldeformular. Für die Vogelgrippe besteht zusätzlich eine Meldepflicht nach § 6 IfSG. Für an humaner Influenza erkrankten Personen besteht generell keine gesetzliche Einschränkung beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen oder bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.

Therapie

Der behandelnde Arzt kann neben einer symptomatischen Behandlung auch virushemmende Arzneimittel (Neuraminidasehemmer NIs) verordnen; in Deutschland stehen zur Therapie der Influenza Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) zur Verfügung. Hierbei spielt der Zeitpunkt der Influenza-/Virusgrippe-Diagnostik und -Therapie eine wichtige Rolle: Mehrere Beobachtungsstudien haben gezeigt, dass sich die Influenzasymptome erheblich verkürzen lassen, wenn das Präparat innerhalb von 48h nach Ausbruch eingenommen wird. Empfohlene Standard-Dosierungen für jeweils 5 Tage Anwendung:

  • Tamiflu®: 2x75 mg/tgl für Erwachsene
  • Relenza®: 2x10 mg/tgl für Erwachsene

Gegebenenfalls ist eine Anpassung bei Kindern/Niereninsuffizienz etc. erforderlich.

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