Letzte Aktualisierung: 05.09.2023
SYNLAB Human
Kodierungshilfe für SARS-CoV-2
Für die Kodierung bei SARS-CoV-2 müssen Ärzte bestimmte ICD-10-Kodes beachten. Die WHO hat im Rahmen dessen neue ICD-Diagnoseschlüssel auf Basis der Schlüsselnummer U07 „Krankheiten mit unklarer Ätiologie und nicht belegte Schlüsselnummern“ definiert.
Die neuen ICD-10-Diagnoseschlüssel lauten: U07.1! und U07.2!. Des Weiteren wurde der bisher nicht belegte Schlüssel U99.0! mit neuen Inhalten belegt.
Wir geben eine kompakte Kodierungshilfe für die neuen ICD-10-Kodes. Auf der Website der KBV erhalten Sie weitere Detailinformationen zum korrekten Kodieren.
Erläuterung der ICD-Kodes für SARS-CoV-2
Für SARS-CoV-2 wurden eigene Diagnoseschlüssel definiert. Dabei handelt es sich um Zusatzkodes, auch Ausrufezeichenkodes genannt, die ergänzende Informationen zu einem Krankheitsbild liefern:
- U07.1! „COVID-19, Virus nachgewiesen“: das Virus SARS-CoV-2 wurde durch Labortest nachgewiesen
- U07.2! „COVID-19, Virus nicht nachgewiesen“: es besteht kein Nachweis durch einen Labortest, aber COVID-19 liegt durch klinisch-epidemiologische Kriterien vor
- U99.0! „spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2“: es besteht ein „Versorgungsanlass“ und die Abklärung auf das Coronavirus wurde beauftragt, z. B. Reihentestungen, regelmäßige Testungen, Rückkehr aus Risikogebieten
Für Zustände in Zusammenhang mit vorausgegangener COVID19-Krankheit existieren folgende Diagnoseschlüssel:
- U08.9 „COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet“: frühere, bestätigte Cotonavirus-Erkrankung, die zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt, aber die Person nicht mehr an COVID-19 leidet
- U09.9! „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“: Zusammenhang der aktuellen Behandlung mit vorausgegangener, nicht mehr vorliegender COVID-19-Erkrankung
- U10.9 „Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet": zytokinbasiertes Entzündungssyndrom in zeitlichem Zusammenhang mit COVID-19
Wichtige Hinweise
Beachten Sie bei der Kodierung eines COVID-19-Falles bitte folgende Punkte:
- Die neue ICD-10-Kodierung darf nicht bei Verdacht auf eine Erkrankung genutzt werden (z. B. vermuteter Kontakt zu einer infizierten Person), sondern nur, wenn die epidemiologischen Kriterien nachgewiesen werden können!
- kodiert wird ohne !
- der Zusatzkode muss mit einem anderen, für die Primärverschlüsselung zugelassen ICD-Kode kombiniert werden
- der Zusatzkode muss stets mit dem Zusatzkennzeichen „G“ (gesichert) ausgezeichnet werden
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