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EBM-Regelung zur Vergütung des Hepatitis-Screenings

Ab 1. Oktober 2021 wird das Hepatitis-Screening für Versicherte ab 35 Jahre Teil der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge. Dies wurde im August 2021 vom Bewertungsausschuss veröffentlicht. Mit dem Screening sollen unentdeckte, zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen erkannt und dadurch frühzeitig behandelt werden können, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.

Ab dem 1. Oktober 2021 besteht somit ein einmaliger Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und eine Hepatitis-C-Virusinfektion durch eine Stufendiagnostik:

1. Serologischer Nachweis
Zunächst wird auf das HBs-Antigen und auf HCV-Antikörper untersucht.
 

2. PCR
Sofern eine oder beide Untersuchungen positiv ausfallen sollten, erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung beziehungsweise einen HCV-RNA-Nachweis. Für die Bestätigung ist kein neuer Laborauftrag erforderlich.


Bitte beachten Sie für die Anforderung der entsprechenden Laborleistungen folgendes:

Um einer möglichen Kontamination der Probe im Labor vorzubeugen, bitten wir Sie, uns je Screening zwei Probenröhrchen mit folgendem Material zuzusenden:

  • 1x Serum
  • 1x EDTA-Blut
  • Muster 10-Formular mit Kennzeichnung „präventiv“ (keine Belastung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus)
  • Angabe, dass es sich um das Hepatitis-Screening handelt
  • Auftrag explizit von HBs-Antigen oder HCV-Antikörpern oder beiden Parametern
     

Ihre Beratungsleistungen können Sie wie folgt abrechnen:

  • EBM-GOP 01734 | 41 Punkte = 4,56 €
    Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion

Sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 bereits eine Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 durchgeführt wurde:

  • EBM-GOP 01744 | 41 Punkte = 4,56 €
    Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung bis 31. Dezember 2023

 

Weitere Informationen


KBV-Praxisnachrichten
https://www.kbv.de/html/1150_53707.php

 

Beschlüsse
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_6.pdf
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_7.pdf

 

Entscheidungserhebliche Gründe
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_eeg_6.pdf
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_eeg_7.pdf