EBM-Regelung zur Vergütung des Hepatitis-Screenings
Ab dem 1. Oktober 2021 besteht somit ein einmaliger Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und eine Hepatitis-C-Virusinfektion durch eine Stufendiagnostik:
1. Serologischer Nachweis
Zunächst wird auf das HBs-Antigen und auf HCV-Antikörper untersucht.
2. PCR
Sofern eine oder beide Untersuchungen positiv ausfallen sollten, erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung beziehungsweise einen HCV-RNA-Nachweis. Für die Bestätigung ist kein neuer Laborauftrag erforderlich.
Bitte beachten Sie für die Anforderung der entsprechenden Laborleistungen folgendes:
Um einer möglichen Kontamination der Probe im Labor vorzubeugen, bitten wir Sie, uns je Screening zwei Probenröhrchen mit folgendem Material zuzusenden:
- 1x Serum
- 1x EDTA-Blut
- Muster 10-Formular mit Kennzeichnung „präventiv“ (keine Belastung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus)
- Angabe, dass es sich um das Hepatitis-Screening handelt
- Auftrag explizit von HBs-Antigen oder HCV-Antikörpern oder beiden Parametern
Ihre Beratungsleistungen können Sie wie folgt abrechnen:
- EBM-GOP 01734 | 41 Punkte = 4,56 €
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion
Sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 bereits eine Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 durchgeführt wurde:
- EBM-GOP 01744 | 41 Punkte = 4,56 €
Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung bis 31. Dezember 2023
Weitere Informationen
KBV-Praxisnachrichten
https://www.kbv.de/html/1150_53707.php
Beschlüsse
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_6.pdf
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_7.pdf
Entscheidungserhebliche Gründe
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_eeg_6.pdf
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-08-04_ba567_eeg_7.pdf