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Änderungen bei der Laboranforderung: Neue Muster 10 und 10A

Seit heute, dem 01.10.2020 müssen die neuen Muster 10 und 10A bundesweit für Laboranforderungen verwendet werden¹. Die Gültigkeit der derzeit verwendeten Scheine verfällt zum 30.09.2020. 

Diverse KVen informierten bereits über die anstehenden Änderungen und darüber, dass alte Formulare nicht aufgebraucht werden dürfen. Bitte bestellen Sie daher die neuen Formulare rechtzeitig und verwenden ab sofort nur noch die neuen Muster.

¹Für die Veranlassung der SARS-CoV-2 PCR-Testungen gelten weiterhin Muster 10C oder Muster OEGD.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Auswirkung der neuen Scheine auf die Laboranforderung? Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrem SYNLAB-Labor auf - das Service-Team steht Ihnen gerne zur Seite.

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