Führerscheinentzug? – SYNLAB hilft

„Das Amt für Ordnung und Verkehr hat Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Um diese Zweifel auszuräumen werden Sie aufgefordert, Ihre Eignung durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen…"

 

Sie haben ein solches oder ähnliches Schreiben erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Ihren Führerschein wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch verlieren? Und Sie müssen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ein Gutachten zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorlegen? Eine Voraussetzung für eine positive Empfehlung im Rahmen des MPU-Gutachtens beziehungsweise zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein Abstinenznachweis. Das bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Kontrollzeitraum (6 oder 12 Monate) einen völligen Suchtmittelverzicht nachweisen müssen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms.

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Schritte des SYNLAB Abstinenzprogramms

1. Kontaktaufnahme mit SYNLAB

Wurde Ihnen beispielsweise aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum der Führerschein entzogen und Sie benötigen einen Abstinenznachweis, können Sie sich direkt zu unserem Abstinenzkontrollprogramm anmelden. Wenn Sie sich vorab über das Abstinenzprogramm informieren möchten, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 961 309270.

 

2. Aufklärungsgespräch (optional)

Wenn Sie möchten, klären wir in einem Gespräch Ihre offenen Fragen und beraten Sie gerne, welche Analyse (Haar oder Urin) für Ihren Abstinenznachweis am passendsten ist. In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

3. Verbindliche Anmeldung zum Abstinenzkontrollprogramm

Je nach Durchführung des Abstinenznachweises mittels Haar- oder Urinanalyse, nennen Sie uns entweder den Zeitraum, in dem die Urinproben genommen werden, oder wir vereinbaren gemeinsam den Termin zur ersten Haar-Probennahme. Zur verbindlichen Anmeldung am Programm wird ein Vertrag zwischen Ihnen und SYNLAB aufgesetzt.

 

4. Entnahme der Proben

Wenn Ihr Abstinenznachweis per Urinanalyse erfolgt, erhalten Sie von uns eine kurzfristige, unvorhersehbare Termineinladung zur Probennahme. Diese erfolgt unter Aufsicht. Erbringen Sie Ihren Abstinenznachweis mit einer Haaranalyse, können bei der Terminplanung Ihre privaten oder beruflichen Abwesenheitszeiten berücksichtigt werden.

 

5. Befunde der Proben

Die Befunde aller Proben werden bei uns aufbewahrt. Wenn alle Ihre Proben negativ (= unauffällig), also keine Substanzen nachgewiesen werden konnten, erhalten Sie die abschließende Bewertung.
Ist eine Ihrer Proben positiv (= auffällig), d.h., es konnte Drogen- oder Alkoholkonsum bei Ihnen nachgewiesen werden, führt dies zum Abbruch des Abstinenzkontrollprogramms. Sie können das Programm erneut durchführen.

 

6. Beleg der Abstinenz

Sind alle Ihre Proben negativ (= unauffällig), erhalten Sie von uns den gültigen Abstinenznachweis. Dieser wird bei MPU-Fahreignungsgutachten anerkannt und ist für alle MPU-Begutachtungsstellen geeignet.

Abstinenzkontrollprogramm starten und Vorteile nutzen:

Anerkennung bei MPU-Fahreignungsgutachten

Nutzung auf dem Smartphone möglich

Einfache Kommunikation über das Portal

Zeitersparnis

Einblick und Nachverfolgung des Bearbeitungsstatus Ihrer Untersuchung in Echtzeit

Einfache Meldung der Abwesenheitszeiten

Unabhängig von allen MPU-Begutachtungsstellen

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum MPU-Abstinenznachweis

Abstinenznachweis über Haar- und Urinanalyse

Grobe Faustregel für den schnellen Abstinenzbeleg:

  • Bereits länger abstinent und/oder terminlich nicht flexibel → Haaranalyse
  • Erst seit Kurzem abstinent und terminlich flexibel → Urinanalyse

Vorteile Haaranalyse:

  • Längerfristige Abstinenz schneller belegbar, da die Haaranalyse zeitlich rückwirkend Ihre Abstinenz belegt (durchschnittliches Haarwachstum 1 cm pro Monat). Allerdings müssen Sie dafür bereits längere Zeit abstinent sein (Alkohol – mindestens 3 Monate; Drogen – mindestens 6 Monate). Mit einer Haaranalyse kann Alkoholkonsum innerhalb der letzten 3 Monate belegt werden, der Konsum von Drogen kann bis zu 6 Monate nachgewiesen werden.
  • Unkomplizierte Terminplanung (ohne ablaufende Fristen). Sie können die Termine zur Haaranalyse selbst vereinbaren.

Nachteile Haaranalyse:

  • Nur unbehandeltes Haar kann getestet werden, also kein coloriertes oder gebleichtes Haar.
  • Haar kann kontaminiert sein. Durch Kontakt zu drogenkonsumierenden Personen und kontaminierten Gegenständen kann Ihr Haar kontaminiert werden. Vermeiden Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse jeglichen Kontakt zu drogenkonsumierenden Personen während eines Abstinenzkontrollprogramms.

Voraussetzung für eine Haaranalyse

  • Es muss ausreichend Haar vorhanden sein: Eine Haarsträhne sollte ungefähr den Durchmesser einer Kugelschreibermine bzw. besser eines Bleistifts haben. Kopfhaar ist zu bevorzugen. Das durchschnittliches Haarwachstum beträgt 1 cm pro Monat. Für den Nachweis der Alkoholabstinenz benötigen Sie bis zu 3 cm Kopfhaar, für den Nachweis der Drogenabstinenz 6 cm Kopfhaar.

Vorteil Urinanalyse:

  • Kurzzeitige Abstinenz schneller belegbar, mittels Urinanalyse, da kein langsames „Herauswachsen einer Substanz“ wie bei der Haaranalyse erforderlich ist.

Nachteil Urinanalyse:

  • Striktes Einbestellverfahren mit unvorhersehbaren und kurzfristigen Terminen, an die Sie sich halten müssen. Sie sind verpflichtet über Ihr Handy per SMS erreichbar zu sein und Abwesenheitszeiten dem Labor mitzuteilen. Dies können Sie bequem über das Kundenportal vornehmen.

Kopfhaar wächst durchschnittlich ca. 1 cm pro Monat. Um eine Abstinenz von 6 Monaten zu belegen, brauchen Sie also mindestens 6 cm Kopfhaar. Die Länge wird hier von der Kopfhaut zur Haarspitze gemessen. Die Strähne sollte dabei möglichst direkt an der Kopfhaut abgeschnitten werden.

  • Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Drogen im Kopfhaar sind maximal 6 cm zulässig. Damit kann die Abstinenz der letzten 6 Monate nachgewiesen werden. Bei einem Abstinenznachweis über 12 Monate werden 2-mal pro Jahr jeweils 6 cm Kopfhaar benötigt.
  • Für einen Nachweis/Abstinenzbeleg von Alkohol im Kopfhaar sind maximal 3 cm zulässig. Damit kann die Abstinenz der letzten 3 Monate nachgewiesen werden. Bei einem Abstinenznachweis über 12 Monate werden 4-mal pro Jahr jeweils 3 cm Kopfhaar benötigt.

Hinweis: Rechnen Sie bei der Haarlänge einen gewissen „Sicherheitsabstand“ von ca. + 1 cm mit ein.

Verwenden Sie bitte, wenn möglich, Kopfhaar.

Sollte ein Abstinenznachweis mittels Kopfhaar- oder Urinanalyse ausscheiden, kann Körperhaar verwendet werden. Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Bedenken Sie, dass Körperhaar durchschnittlich langsamer als Kopfhaar wächst (teilweise doppelt so langsam). Somit können Substanzen auch deutlich länger in Körperhaar nachgewiesen werden.
  • Ein Abstinenznachweis von Alkohol aus Achselhaar ist nicht möglich.

Als Körperhaar kommt in Frage: Barthaar, Brusthaar, Rückenhaar (Schamhaar u. Achselhaar wird nur an einigen Standorten und nur mit Einverständnis des Probennehmers/der Probennehmerin entnommen).

Je länger der Konsum zurückliegt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit eines negativen Nachweises. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Kopfhaar im Durchschnitt ca. 1 cm im Monat wächst.

Für einen möglichst negativen Befund auf Drogen im Haar gilt:

  • Bei vorangegangenem mäßigen Konsum einer Substanz sollten Sie mindestens 2-3 Monate vor dem Untersuchungszeitraum abstinent sein. Die erste Haarentnahme kann erst nach Abschluss dieses Zeitraums stattfinden. Bei einer Haarsträhne von 6 cm sollten 8-9 Monate nach dem letzten Konsum vergangen sein.
  • Bei vorangegangenem starken Konsum einer Substanz sollten Sie mindestens 5-6 Monate vor dem Untersuchungszeitraum abstinent sein. Die erste Haarentnahme kann erst nach Abschluss dieses Zeitraums stattfinden. Bei einer Haarsträhne von 6 cm sollten 11-12 Monate nach dem letzten Konsum vergangen sein. Auch bei der Überschreitung von 6 Monaten kann eine Haaranalyse noch positiv ausfallen.

Für einen möglichst negativen Nachweis auf Alkoholmarker (EtG) im Haar gilt:

  • Bei vorangegangenem mäßigen Alkoholkonsum sollten Sie mindestens 1-2 Monate vor dem Untersuchungszeitraum abstinent sein. Die erste Haarentnahme kann erst nach Abschluss dieses Zeitraums stattfinden. Bei einer Haarsträhne von 3 cm sollten 4-5 Monate nach dem letzten Konsum vergangen sein.
  • Bei vorangegangenem starken Alkoholkonsum sollten Sie mindestens 2-3 Monate vor dem Untersuchungszeitraum abstinent sein. Die erste Haarentnahme kann erst nach Abschluss dieses Zeitraums stattfinden. Bei einer Haarsträhne von 3 cm sollten 5-6 Monate nach dem letzten Konsum vergangen sein. Auch bei der Überschreitung von 3 Monaten kann eine Haaranalyse noch positiv ausfallen.

Bedeutung eines positiven Alkohol- oder Drogennachweises

Urin ist eine Flüssigkeit, die aus dem menschlichen Körper stammt. Wurde der Urin unter Sichtkontrolle (entsprechend den forensischen Richtlinien – lege artis) entnommen, scheiden Sie eine Substanz (z.B. Amphetamin oder Cocain) mit dem Urin aus. Das bedeutet, dass Sie diese Substanz aufgenommen haben, im Fall von Amphetamin oder Cocain innerhalb eines Zeitfensters von ca. 1 – 3 (4) Tagen.

In den meisten Fällen ist die Aufnahme dabei peroral (durch den Mund) oder nasal (durch die Nase) erfolgt, seltener über Haut und Schleimhaut.

Der positive Nachweis auf EtG in Ihrem Urin bedeutet, dass Sie Ethanol oder eine ethanolbildende Substanz innerhalb eines Zeitfensters von ca. 1 – 3 (4) Tagen aufgenommen haben. In den meisten Fällen ist die Aufnahme dabei peroral (durch den Mund) erfolgt, seltener über Haut und Schleimhaut.

SYNLAB hat eine Neutralitätspflicht zu erfüllen und ist bei den Entscheidungskriterien und in der Befundung an die forensischen Richtlinien gebunden.

  • Sie als Proband bzw. Probandin sind gegenüber der Führerscheinstelle in der Nachweispflicht.
  • Positive Befunde werden Ihnen seitens der begutachtenden Stelle negativ ausgelegt.

Organisatorische Planung des Abstinenznachweisprogramms

  • 56 Tage bei einem Abstinenzkontrollprogramm über 12 Monate
  • 42 Tage bei einem Abstinenzkontrollprogramm über 9 Monate
  • 28 Tage bei einem Abstinenzkontrollprogramm über 6 Monate

Wochenenden und Feiertage werden dabei durchgehend mitgezählt, wenn diese Tage sich innerhalb des angegebenen Zeitraums befinden (z.B. Montag bis Mittwoch der darauffolgenden Woche ergeben somit 10 Tage Abwesenheit.).

Die verbleibenden Abwesenheitstage werden Ihnen in Ihrem Kundenportal angezeigt.

  • Bei Standardanforderungen für den Abstinenznachweis mittels Haar dauert die Analyse bis zur Befundung ca. 10 Werktage.
  • Bei Sonderanforderungen kann die Analysenzeit länger dauern. Bei Standardanforderungen für den Abstinenznachweis mittels Urin dauert die Analyse bis zur Befundung ca. 5 Werktage.

In diesem Fall wird das Abstinenzkontrollprogramm abgebrochen.

  • Sie sind verpflichtet während eines Abstinenzkontrollprogramms verfügbar zu sein. Dazu zählt auch, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihr Handy funktioniert.
  • Sollte Ihr Handy defekt werden oder sollten Sie es verlegen, melden Sie es bitte sofort dem entsprechenden Labor telefonisch oder über das SYNLAB-Kundenportal zum Abstinenzkontrollprogramm. Über diese Wege können Sie eine Ersatznummer hinterlegen, über die Sie dann erreichbar sein müssen.

Medikamenteneinnahme während des Abstinenzprogramms

Ein nach forensischen Kriterien erhobener positiver Befund wird immer durch ein sogenanntes beweisendes Verfahren bestätigt. Dieses Verfahren ist die hochspezifische Massenspektrometrie, mit dem sich z. B. Drogen oder andere Substanzen eindeutig von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln unterscheiden lassen. Eine Verfälschung ist also bei forensischen Befunden nicht möglich.

Ein forensischer Befund wird immer durch ein beweisendes Verfahren bestätigt (Massenspektrometrie). Dieses Verfahren erlaubt eine eindeutige Unterscheidung zwischen Methylphenidat und Amphetaminen.

Ein forensischer Befund wird immer durch ein beweisendes Verfahren bestätigt (Massenspektrometrie). Dieses Verfahren erlaubt eine eindeutige Unterscheidung zwischen Lokalanästhetika und Amphetaminen und Cocain.

Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen, insofern dieses nicht schon vorliegt. Laden Sie dieses in Ihrem Kundenportal zu Ihren Unterlagen hoch bzw. teilen Sie das Attest dem SYNLAB-Team im Einbestellbüro mit.

Liegt ein ärztliches Attest für den Zeitraum Ihres Abstinenzkontrollprogramms vor, kann dieses fortgeführt werden.

In diesem Fall sollte eine erste Untersuchung auf EtG im Urin oder Haar durchgeführt werden, um zu beurteilen, ob das entsprechende Präparat Einfluss auf den Nachweis hat.

Tendenziell ist die Untersuchung auf EtG im Haar der Untersuchung auf EtG im Urin vorzuziehen. Sollte das Ergebnis der ersten Untersuchung positiv ausfallen, lassen Sie sich bitte individuell von einem Toxikologen/ einer Toxikologin beraten.

Ethanol, Alkohol, Ethylalkohol – diese Begriffe bezeichnen ein und dieselbe Substanz, die umgangssprachlich als „Alkohol“ bezeichnet wird.

Alle weiteren Begriffe, die das Wort „Alkohol“ enthalten, sind kein „Ethanol“ (z.B. Cetylalkohol, Stearylalkohol, Wollwachsalkohol). Produkte, die diese Inhaltsstoffe enthalten, können also verwendet werden und haben keinen Einfluss auf das Ergebnis des Abstinenznachweises.

Kontakt zu Produkten mit Ethanol, CBD oder Mohn während des Abstinenzprogramms

Auch die Aufnahme geringer Mengen Ethanol können zu einem positiven Nachweis auf EtG in Ihrem Urin oder Haar führen und somit zu einem Abbruch Ihres Programms.

Gerade bei Beginn eines Programms wird die Empfindlichkeit der analytischen Methoden häufig unterschätzt. Vermeiden Sie deshalb auch kleine Mengen von Ethanol in Nahrung und Nahrungsergänzungsmitteln. Bitte lesen Sie hierzu auch sorgfältig die Aufklärungsblätter.

Auch die Aufnahme geringer Mengen Ethanol kann zu einem positiven Nachweis auf EtG (Alkoholabstinenznachweis) in Ihrem Urin oder Haar führen und somit zu einem Abbruch Ihres Programms.

Weichen Sie nach Möglichkeit auf ethanolfreie Präparate aus. Präparate, die anstelle von Ethanol z.B. Isopropanol (2-Propanol) enthalten, können verwendet werden.

Ja, vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse den Konsum und Kontakt zu CBD- u. Mohnprodukten.

Der Kontakt zu diesen Produkten kann zu einem Abbruch des Programms führen, da bereits geringe Mengen an THC und Morphin nachweisbar sind. Diese können als Verunreinigungen in entsprechenden Produkten vorkommen.

Durch Kontakt zu drogenkonsumierenden Personen und kontaminierten Gegenständen kann Ihr Haar kontaminiert werden. Vermeiden Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse jeglichen Kontakt zu drogenkonsumierenden Personen während eines Abstinenzkontrollprogramms.

Vermeiden Sie auch den Kontakt zu drogenkontaminierten Gegenständen.

Rechtssicherer Abstinenznachweis

Wir bieten entsprechende Abstinenzkontrollprogramme an. Der gesamte Prozess von Ihrer Einbestellung über die Probennahme bis hin zur Analyse und zur Befunderstellung erfüllt alle dafür vorgesehenen rechtlichen Vorgaben. Seit vielen Jahren führen wir bundesweit anerkannte chemisch-toxikologische Analysen für zahlreiche anerkannte MPU-Begutachtungsstellen durch.

So erhalten Sie Ihren Führerschein wieder

Bei Interesse am Abstinenzkontrollprogramm können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen und sich über die Programme zu Alkohol- und Drogenabstinenznachweisen informieren. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als analysierendem Labor. Darin ist die Häufigkeit der Probennahmen, die Art des Probenmaterials und in welchem Zeitraum die Untersuchungen stattfinden sollen, festgelegt. Welche Kosten auf Sie zukommen, wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit und Verfügbarkeit während des Kontrollzeitraums, wie Sie die Beeinflussung von Testergebnissen vermeiden können oder welche Kriterien zu einem Abbruch des Programms führen, finden Sie in unseren aufgeführten Informationsblättern.

Tel. +49 961 309270

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Ihre Sicherheit

Egal ob zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, in Sorgerechtsstreitigkeiten oder zur Erfüllung einer Bewährungsauflage, mit unseren Analysen können Sie sich auf gesicherte Qualität und gerichtsverwertbare Resultate verlassen.

 

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Ihr Kontakt

Koordination des Einbestellverfahrens (deutschlandweit außer Augsburg und Nürnberg)

Ansprechpersonen: Daniela Beck, Claudia Prill, Maria Schweighofer, Martina Spieß, Saskia Wilferth

Tel +49 961 309-270     Zum Kontaktformular

 

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Ansprechperson: Gabriele Reber

Tel +49 821 22780-516     Zum Kontaktformular

 

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Ansprechpersonen: Andrea Dorielis, Manuela Henneck

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